Garantiebedingungen

Allgemeines
Die XECURIS GmbH & Co. KG („Garantiegeber“) garantiert, dass das Produkt während der Garantiezeit frei von Verarbeitungs- und Materialfehlern ist. Falls das Produkt während des normalen und sachgemäßen Einsatzes innerhalb der Garantiezeit einen Mangel aufweist, repariert oder ersetzt der Garantiegeber die defekten Teile des Produktes oder das Produkt selbst durch neu hergestellte oder aufbereitete Teile bzw. Produkte, die funktional gleich- oder höherwertiger als die gelieferten Originalteile/-Produkte sind. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

Gesetzliche Gewährleistung

Diese Garantie ist ein selbständiges Garantieversprechen und wird unabhängig von etwaigen gesetzlichen Gewährleistungsplichten gewährt. Sie beeinträchtigt oder beschränkt die gesetzliche Gewährleistung in keiner Weise.

Ausführung der Garantie

Die Rechte aus dieser Garantie kann der Kunde durch schriftliche Fehleranzeige (postalisch, per Fax oder per E-Mail) innerhalb der Garantielaufzeit gegenüber dem Garantiegeber unter:
XECURIS GmbH & Co. KG
Tronitz 1
04720 Großweitzschen
Telefax: +49 (0) 34 31 / 60 50 19
E-Mail: shop@xecuris.com

geltend machen. Für die Inanspruchnahme der Herstellergarantie ist der originale Kaufnachweis notwendig. Der Garantiegeber behält sich vor, jegliche Garantieleistung und Garantiebestätigung zu verweigern, wenn der Kunde diesen Nachweis nicht erbringt. Weiterhin hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass das Produkt im Falle einer Einsendung transportsicher verpackt ist. Darüber hinaus trägt er die Einsendekosten sowie das Transportrisiko.

Ausschlüsse

Ausgeschlossen von Garantieansprüchen sind verschleißbedingte Mängel (insb. bei Akkus und Batterien), Softwarefehler, mechanische Beschädigungen und Schäden durch unsachgemäße Behandlung des Produkts. Weiterhin führen Fehler durch Wartung oder Reparatur, welche nicht vom Garantiegeber durchgeführt wurden, zu einem Erlöschen der Garantie. Darüber hinaus ist die Garantie ausgeschlossen, wenn Siegel am Produkt gebrochen wurden, Aufkleber oder Seriennummern des Produkts oder eines Bestandteils des Produkts verändert oder unleserlich gemacht wurden.
Wenn während der Reparatur erkennbar wird, dass der Fehler des Produkts nicht durch die Garantie gedeckt ist, besitzt der Garantiegeber das Recht, die angefallenen Kosten in Form einer Pauschale und die aufzuwendenden Reparaturkosten für Material und Arbeit dem Kunden durch einen Kostenvoranschlag mitzuteilen. Sollte der Kunde eine kostenpflichtige Reparatur auf der Grundlage des Kostenvoranschlags nicht wünschen, wird der Garantiegeber das Produkt unrepariert zurücksenden und die Pauschale erheben.