zwischen
Max Mustermann
Musterstraße 1
12345 Musterstadt
- nachfolgend Kunde genannt -
und
XECURIS GmbH & Co. KG
Tronitz 1
04720 Großweitzschen
- nachfolgend XECURIS genannt -
1.1 XECURIS betreut die EDV-Systeme (lt. Anlage) des Kunden als externer Dienstleister.
2.1.1 Der Kunde erhält von XECURIS während der Geschäftszeit des Serviceanbieters von Montag-
Freitag: 9:00 - 18:00 (außer an Feiertagen) technischen Support per Telefon oder remote mit
einer Reaktionszeit von maximal 8 Stunden ab Eingang der Anfrage.
2.2.1 XECURIS wartet regelmäßig die EDV-Systeme des Kunden.
2.2.2 Kommt es nach 3-maligem Kontaktversuch (telefonisch und per E-Mail) durch XECURIS zu
keinem konkreten Termin für die vereinbarte Wartung, verfällt der jeweilige Wartungstermin
ersatzlos für den Kunden und es besteht kein weiterer Anspruch darauf.
3.1 XECURIS ist verpflichtet, die zu erbringende Vertragsleistung nach dem anerkannten Stand der
Technik auszuführen, um die Betriebsbereitschaft der EDV-Systeme des Kunden
aufrechtzuerhalten.
XECURIS dokumentiert alle durchgeführten Support- und Wartungsarbeiten. Nach Beendigung
der Wartungsarbeiten erklärt XECURIS die Betriebsbereitschaft des Systems gegenüber dem
Kunden.
3.2 Der Kunde verpflichtet sich, XECURIS bei der Ausführung seiner Tätigkeiten zu unterstützen um
einen reibungslosen Ablauf der Arbeiten zu gewährleisten. Weiterhin hat der Kunde, XECURIS
unverzüglich schriftlich von Umbauten oder Veränderungen an den vertragsgegenständlichen
Anlagen, die nicht durch XECURIS oder durch einen von ihm beauftragten Partner veranlasst
oder durchgeführt worden sind, in Kenntnis zu setzen.
4.1 Die Supportleistungen werden vom Standort von XECURIS durchgeführt.
Nach vorheriger Abstimmung mit dem Kunden können diese auch vor Ort beim Kunden erbracht
werden. Die Mehrkosten für Anfahrt, Reisezeit und Spesen sind vom Kunden zu den vereinbarten
Beträgen zu übernehmen.
4.2 Die regelmäßigen Remotewartungsleistungen (lt. Anlage) werden vom Standort von XECURIS
durchgeführt.
4.3 Die regelmäßigen Vor-Ort Wartungsleistungen (lt. Anlage) werden am Standort des Kunden
durchgeführt. Sollte eine Terminvereinbarung für die Vor-Ort Wartung nicht möglich sein, wird die
Wartung vom Standort von XECURIS aus durchgeführt.
5.1 Kosten für Ersatz- und Verschleißteile sowie Verbrauchsmaterial sind nicht Gegenstand des
Vertrages und werden gesondert berechnet.
6.1 Für den Abrechnungszeitraum, 12 Monate beinhaltet der Vertrag ein Zeit-Kontingent von 6:00
Std.
6.2 Pro Wartungsaufgabe/Task wird die angegebene Dauer vom Zeit-Kontingent abgezogen (lt.
Anlage). Das verbleibende Kontingent steht für technischen Support zur Verfügung.
6.3 Nicht in Anspruch genommenes Zeit-Kontingent verfällt ersatzlos am Ende des
Abrechnungszeitraums und kann nicht zurückerstattet werden.
7.1 Die monatlichen Kosten für den vereinbarten Vertrag belaufen sich auf _____ € zzgl. gesetzl.
Mehrwertsteuer (derzeit 19%).
7.2 Die Rechnungslegung erfolgt jährlich im Voraus, in Höhe von ______ € zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer
(derzeit 19%).
7.3 Über das Zeit-Kontingent hinausgehende Leistungen werden mit 60,00 € zzgl. gesetzl.
Mehrwertsteuer (derzeit 19%) pro Stunde abgerechnet. Die Abrechnung dafür erfolgt alle 12 Monate.
8.1 Der Vertrag läuft vom __________ bis zum __________.
8.2 Der Vertrag verlängert sich um 12 Monate, wenn vom Kunden keine schriftliche Kündigung bis
spätestens 3 Monate vor Vertragsablauf erfolgt.
8.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung der Vereinbarung aus wichtigem Grund bleibt
unberührt.
8.4 XECURIS hat das Recht, den Vertrag außerordentlich und ohne Einhaltung einer Frist zu
kündigen, wenn der Kunde mit der Entrichtung seines Entgeltes mehr als 3 Monate in Verzug
geraten ist.
9.1 Für vertragliche Angelegenheiten stehen Ihnen unsere Mitarbeiter aus der Verwaltung unter:
Telefon: +49/3431/6050131
Mail: info@trading-pc.com
9.2 Ihre Supportanfragen richten Sie an uns unter:
Telefon: +49/3431/6050280
Mail: support@trading-pc.com
10.1 XECURIS stellt sicher, dass alle von ihm beauftragten Mitarbeiter entsprechend § 5 BDSG
belehrt und zur Verschwiegenheit verpflichtet wurden.
11.1 Der Kunde trägt selbst die Verantwortung dafür, dass eine aktuelle Datensicherung in geeigneter
Form betrieben wird und eine zeitnahe und wirtschaftlich vernünftige Wiederherstellung von
verlorengegangenen Daten gewährleistet ist.
11.2 XECURIS haftet gegenüber dem Servicenehmer nur für Schäden, Datenverlust und
Datenbeschädigung, die der Auftragnehmer, seine gesetzlichen Vertreter, sonstige Mitarbeiter
oder Erfüllungsgehilfen in Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig
verursacht haben.
11.3 Weitergehende Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
XECURIS haftet nicht für Mangelfolgeschäden oder sonstige Vermögensschäden des Kunden,
insbesondere nicht für entgangenen Gewinn.
12.1 Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten aus anderen als auf diesem Vertrag
beruhenden Ansprüchen ist ausgeschlossen.
13.1 Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von XECURIS GmbH & Co. KG, deren Erhalt
der Kunde mit Unterzeichnung dieses Vertrages bestätigt. Einzelne anders lautende
Bestimmungen in diesem Vertrag haben gegenüber den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Vorrang.
13.2 Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen
bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
13.3 An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und
durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten
kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung
verfolgt haben.
13.4 Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als
lückenhaft erweist.
13.5 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Döbeln. Die Vereinbarung unterliegt dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.